AGB & Datenschutz

 

 

 

 

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Festmomente – Dekoverleih
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge zwischen Festmomente, Inhaberin Carola Popp, Rosenweg 18, 78655 Dunningen, und ihren Kundinnen und Kunden.
  2. Festmomente vermietet Dekorationsgegenstände für private Veranstaltungen. Zum Angebot gehören beispielsweise Vasen, Servietten, Teewagen, Gläser, Obstkisten, Fensterläden, Willkommensschilder und weitere Dekorationsartikel.
  3. Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie private Kundinnen und Kunden.
  4. Diese AGB gelten für Buchungen, die über Instagram, E-Mail, Telefon oder persönlich vereinbart werden.
  5. Individuelle Vereinbarungen zwischen Festmomente und der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung der Dekorationsartikel auf der Website, auf Instagram oder in sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
  2. Die Website von Festmomente dient ausschließlich der Präsentation des Angebots und der Information. Über die Website können derzeit keine verbindlichen Buchungen vorgenommen und keine Verträge unmittelbar online abgeschlossen werden.
  3. Eine Anfrage kann über Instagram, E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen.
  4. Eine Reservierung bzw. Buchung wird erst verbindlich, wenn Festmomente diese ausdrücklich bestätigt.
  5. Mit der Buchungsbestätigung werden insbesondere die gemieteten Gegenstände, der Mietzeitraum und der vereinbarte Mietpreis festgelegt.
  6. Die Buchungsbestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder Instagram-Nachricht, erfolgen.

§ 3 Mietgegenstände

  1. Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von Festmomente.
  2. Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
  3. Eine Weitervermietung oder Überlassung an andere Personen ist ohne vorherige Zustimmung von Festmomente nicht gestattet.
  4. Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
  5. Die Mietgegenstände dürfen nicht eigenmächtig verändert, bemalt, beklebt, beschriftet, gebohrt oder anderweitig bearbeitet werden.

§ 4 Mietzeit

  1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgehalten.
  2. Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und vollständig zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
  3. Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von Festmomente möglich.

§ 5 Abholung und Rückgabe

  1. Die Abholung und Rückgabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung an folgender Adresse:

Festmomente
Rosenweg 18
78655 Dunningen

  1. Eine Lieferung oder Abholung durch Festmomente wird derzeit nicht angeboten.
  2. Die Kundin bzw. der Kunde ist für den sicheren Transport der gemieteten Gegenstände verantwortlich.
  3. Die Mietgegenstände sind bei der Rückgabe vollständig und in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben.
  4. Bei verspäteter Rückgabe kann Festmomente einen hierdurch tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden geltend machen, insbesondere wenn eine nachfolgende Vermietung beeinträchtigt wird.

§ 6 Zustand und Prüfung bei Übergabe

  1. Die Mietgegenstände werden grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen und für den vorgesehenen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben.
  2. Die Kundin bzw. der Kunde soll die Mietgegenstände bei der Abholung auf erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit überprüfen.
  3. Bereits vorhandene erkennbare Schäden werden bei Bedarf bei der Übergabe festgehalten.
  4. Für Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

§ 7 Reinigung und Verschmutzung

  1. Die Mietgegenstände sind während der gesamten Mietdauer sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
  2. Die Kundin bzw. der Kunde muss die Mietgegenstände grundsätzlich nicht selbst grundreinigen, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Eine übliche Verschmutzung, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung entsteht, ist mit dem Mietpreis abgegolten.
  4. Als übliche Verschmutzung gelten beispielsweise:
  • leichte Staub- und Gebrauchsspuren,
  • normale Verschmutzungen an Vasen und Dekorationsgegenständen,
  • übliche Verschmutzungen an Gläsern,
  • normale Verschmutzungen an Servietten und anderen zur Vermietung angebotenen Textilien.
  1. Grobe oder vermeidbare Verschmutzungen sind zu vermeiden und, soweit ohne Beschädigungsrisiko möglich, unmittelbar nach ihrer Entstehung zu beseitigen.
  2. Als außergewöhnliche Verschmutzungen gelten insbesondere:
  • starke oder eingetrocknete Lebensmittel- und Getränkerückstände,
  • Rotwein- oder andere stark färbende Flecken,
  • Fett- und Ölrückstände,
  • Kerzenwachs,
  • Klebstoff- oder Klebebandrückstände,
  • Farb- oder Farbstoffreste,
  • starke Rauch- oder Rußablagerungen,
  • Erde, Schlamm oder starke Außenverschmutzungen,
  • sonstige Verschmutzungen, die eine besondere Reinigung oder Aufbereitung erfordern.
  1. Bei Textilien sind insbesondere Rotwein, Kaffee, Tee, Fett, Make-up, Wachs, Farbe und andere stark färbende Substanzen zu vermeiden.
  2. Servietten und andere textile Dekorationsartikel dürfen nicht zum Reinigen von Geschirr, Tischen, Böden oder anderen verschmutzten Flächen verwendet werden.
  3. Mietgegenstände dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden.
  4. Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Reinigungskosten berechnet werden.
  5. Ist eine Reinigung trotz fachgerechter Behandlung nicht möglich und wird der Mietgegenstand dadurch dauerhaft beeinträchtigt, kann dies als Beschädigung behandelt werden.
  6. In diesem Fall können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Kosten für Reparatur, Aufbereitung oder erforderlichenfalls Ersatz geltend gemacht werden.
  7. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Reinigungsaufwand entstanden ist.

 

§ 8 Beschädigung und Verlust

  1. Die Kundin bzw. der Kunde haftet für Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung verursacht werden.
  2. Der Verlust eines Mietgegenstands ist Festmomente unverzüglich mitzuteilen.
  3. Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Kosten der Wiederbeschaffung verlangt werden.
  4. Bei reparablen Beschädigungen können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Reparaturkosten verlangt werden.
  5. Bei einer dauerhaften Wertminderung kann die tatsächlich entstandene und nachweisbare Wertminderung berücksichtigt werden.
  6. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Eine Kaution wird derzeit nicht erhoben.

 

§ 9 Mietpreis und Zahlung

  1. Der Mietpreis wird individuell vereinbart und vor Vertragsschluss mitgeteilt.
  2. Die Zahlung erfolgt derzeit ausschließlich in bar bei Abholung.
  3. Eine Zahlung im Voraus oder eine Anzahlung wird derzeit nicht verlangt.
  4. Der vollständige Mietpreis ist bei Abholung der Mietgegenstände zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  5. Eine Kaution wird derzeit nicht erhoben.

 

§ 10 Stornierung durch die Kundin bzw. den Kunden

  1. Eine verbindlich gebuchte Vermietung kann vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert werden.
  2. Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der vereinbarte Beginn der Mietzeit maßgeblich.
  3. Bei einer Stornierung bis einschließlich 8 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Stornokosten.
  4. Bei einer Stornierung weniger als 8 Wochen vor Mietbeginn kann Festmomente eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit durch die Stornierung ein entsprechender Schaden entstanden ist.
  5. Bei der Beurteilung des entstandenen Schadens können insbesondere berücksichtigt werden:
  • der Zeitpunkt der Stornierung,
  • die Dauer der Reservierung,
  • die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung,
  • bereits entstandene Aufwendungen,
  • ein tatsächlicher Mietausfall sowie
  • sonstige nachweisbare Nachteile.
  1. Kann die betreffende Dekoration für den ursprünglich reservierten Zeitraum noch anderweitig vermietet werden, ist der dadurch vermiedene Schaden entsprechend zu berücksichtigen.
  2. Da der Mietpreis grundsätzlich erst bei Abholung und in bar bezahlt wird, wird bei einer Stornierung kein bereits gezahlter Mietpreis verrechnet oder zurückerstattet.
  3. Festmomente bleibt vorbehalten, einen tatsächlich entstandenen und nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen.
  4. Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  5. Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
Information icon

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.