ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Festmomente – Dekoverleih
Stand: August 2026
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Mietverträge zwischen Festmomente, Inhaberin Carola Popp, Rosenweg 18, 78655 Dunningen, und ihren Kundinnen und Kunden.
- Festmomente vermietet Dekorationsgegenstände für private Veranstaltungen. Zum Angebot gehören beispielsweise Vasen, Servietten, Teewagen, Gläser, Obstkisten, Fensterläden, Willkommensschilder und weitere Dekorationsartikel.
- Das Angebot richtet sich grundsätzlich an Verbraucherinnen und Verbraucher sowie private Kundinnen und Kunden.
- Diese AGB gelten für Buchungen, die über Instagram, E-Mail, Telefon oder persönlich vereinbart werden.
- Individuelle Vereinbarungen zwischen Festmomente und der Kundin bzw. dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Die Darstellung der Dekorationsartikel auf der Website, auf Instagram oder in sonstigen Medien stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages dar.
- Die Website von Festmomente dient ausschließlich der Präsentation des Angebots und der Information. Über die Website können derzeit keine verbindlichen Buchungen vorgenommen und keine Verträge unmittelbar online abgeschlossen werden.
- Eine Anfrage kann über Instagram, E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen.
- Eine Reservierung bzw. Buchung wird erst verbindlich, wenn Festmomente diese ausdrücklich bestätigt.
- Mit der Buchungsbestätigung werden insbesondere die gemieteten Gegenstände, der Mietzeitraum und der vereinbarte Mietpreis festgelegt.
- Die Buchungsbestätigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail oder Instagram-Nachricht, erfolgen.
§ 3 Mietgegenstände
- Sämtliche Mietgegenstände bleiben Eigentum von Festmomente.
- Die Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden.
- Eine Weitervermietung oder Überlassung an andere Personen ist ohne vorherige Zustimmung von Festmomente nicht gestattet.
- Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
- Die Mietgegenstände dürfen nicht eigenmächtig verändert, bemalt, beklebt, beschriftet, gebohrt oder anderweitig bearbeitet werden.
§ 4 Mietzeit
- Die Mietdauer wird individuell vereinbart und in der Buchungsbestätigung festgehalten.
- Die Mietgegenstände sind zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen und vollständig zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzugeben.
- Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung von Festmomente möglich.
§ 5 Abholung und Rückgabe
- Die Abholung und Rückgabe erfolgt ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung an folgender Adresse:
Festmomente
Rosenweg 18
78655 Dunningen
- Eine Lieferung oder Abholung durch Festmomente wird derzeit nicht angeboten.
- Die Kundin bzw. der Kunde ist für den sicheren Transport der gemieteten Gegenstände verantwortlich.
- Die Mietgegenstände sind bei der Rückgabe vollständig und in dem vereinbarten Zustand zurückzugeben.
- Bei verspäteter Rückgabe kann Festmomente einen hierdurch tatsächlich entstandenen und nachweisbaren Schaden geltend machen, insbesondere wenn eine nachfolgende Vermietung beeinträchtigt wird.
§ 6 Zustand und Prüfung bei Übergabe
- Die Mietgegenstände werden grundsätzlich in einem ordnungsgemäßen und für den vorgesehenen Gebrauch geeigneten Zustand übergeben.
- Die Kundin bzw. der Kunde soll die Mietgegenstände bei der Abholung auf erkennbare Beschädigungen und Vollständigkeit überprüfen.
- Bereits vorhandene erkennbare Schäden werden bei Bedarf bei der Übergabe festgehalten.
- Für Mängel, die bei der Übergabe nicht erkennbar waren, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Reinigung und Verschmutzung
- Die Mietgegenstände sind während der gesamten Mietdauer sorgfältig und pfleglich zu behandeln.
- Die Kundin bzw. der Kunde muss die Mietgegenstände grundsätzlich nicht selbst grundreinigen, sofern bei der Buchung nichts anderes vereinbart wurde.
- Eine übliche Verschmutzung, die durch die bestimmungsgemäße Nutzung entsteht, ist mit dem Mietpreis abgegolten.
- Als übliche Verschmutzung gelten beispielsweise:
- leichte Staub- und Gebrauchsspuren,
- normale Verschmutzungen an Vasen und Dekorationsgegenständen,
- übliche Verschmutzungen an Gläsern,
- normale Verschmutzungen an Servietten und anderen zur Vermietung angebotenen Textilien.
- Grobe oder vermeidbare Verschmutzungen sind zu vermeiden und, soweit ohne Beschädigungsrisiko möglich, unmittelbar nach ihrer Entstehung zu beseitigen.
- Als außergewöhnliche Verschmutzungen gelten insbesondere:
- starke oder eingetrocknete Lebensmittel- und Getränkerückstände,
- Rotwein- oder andere stark färbende Flecken,
- Fett- und Ölrückstände,
- Kerzenwachs,
- Klebstoff- oder Klebebandrückstände,
- Farb- oder Farbstoffreste,
- starke Rauch- oder Rußablagerungen,
- Erde, Schlamm oder starke Außenverschmutzungen,
- sonstige Verschmutzungen, die eine besondere Reinigung oder Aufbereitung erfordern.
- Bei Textilien sind insbesondere Rotwein, Kaffee, Tee, Fett, Make-up, Wachs, Farbe und andere stark färbende Substanzen zu vermeiden.
- Servietten und andere textile Dekorationsartikel dürfen nicht zum Reinigen von Geschirr, Tischen, Böden oder anderen verschmutzten Flächen verwendet werden.
- Mietgegenstände dürfen nur entsprechend ihrer vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden.
- Bei außergewöhnlichen Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Reinigungskosten berechnet werden.
- Ist eine Reinigung trotz fachgerechter Behandlung nicht möglich und wird der Mietgegenstand dadurch dauerhaft beeinträchtigt, kann dies als Beschädigung behandelt werden.
- In diesem Fall können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Kosten für Reparatur, Aufbereitung oder erforderlichenfalls Ersatz geltend gemacht werden.
- Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden bzw. Reinigungsaufwand entstanden ist.
§ 8 Beschädigung und Verlust
- Die Kundin bzw. der Kunde haftet für Schäden an den Mietgegenständen, die während der Mietzeit durch schuldhafte oder unsachgemäße Behandlung verursacht werden.
- Der Verlust eines Mietgegenstands ist Festmomente unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Verlust oder irreparabler Beschädigung können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Kosten der Wiederbeschaffung verlangt werden.
- Bei reparablen Beschädigungen können die tatsächlich erforderlichen und nachweisbaren Reparaturkosten verlangt werden.
- Bei einer dauerhaften Wertminderung kann die tatsächlich entstandene und nachweisbare Wertminderung berücksichtigt werden.
- Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
- Eine Kaution wird derzeit nicht erhoben.
§ 9 Mietpreis und Zahlung
- Der Mietpreis wird individuell vereinbart und vor Vertragsschluss mitgeteilt.
- Die Zahlung erfolgt derzeit ausschließlich in bar bei Abholung.
- Eine Zahlung im Voraus oder eine Anzahlung wird derzeit nicht verlangt.
- Der vollständige Mietpreis ist bei Abholung der Mietgegenstände zu bezahlen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- Eine Kaution wird derzeit nicht erhoben.
§ 10 Stornierung durch die Kundin bzw. den Kunden
- Eine verbindlich gebuchte Vermietung kann vor Beginn der vereinbarten Mietzeit storniert werden.
- Für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der vereinbarte Beginn der Mietzeit maßgeblich.
- Bei einer Stornierung bis einschließlich 8 Wochen vor Mietbeginn entstehen keine Stornokosten.
- Bei einer Stornierung weniger als 8 Wochen vor Mietbeginn kann Festmomente eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit durch die Stornierung ein entsprechender Schaden entstanden ist.
- Bei der Beurteilung des entstandenen Schadens können insbesondere berücksichtigt werden:
- der Zeitpunkt der Stornierung,
- die Dauer der Reservierung,
- die Möglichkeit einer anderweitigen Vermietung,
- bereits entstandene Aufwendungen,
- ein tatsächlicher Mietausfall sowie
- sonstige nachweisbare Nachteile.
- Kann die betreffende Dekoration für den ursprünglich reservierten Zeitraum noch anderweitig vermietet werden, ist der dadurch vermiedene Schaden entsprechend zu berücksichtigen.
- Da der Mietpreis grundsätzlich erst bei Abholung und in bar bezahlt wird, wird bei einer Stornierung kein bereits gezahlter Mietpreis verrechnet oder zurückerstattet.
- Festmomente bleibt vorbehalten, einen tatsächlich entstandenen und nachweisbaren höheren Schaden geltend zu machen.
- Der Kundin bzw. dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
- Gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein gegebenenfalls bestehendes Widerrufsrecht, bleiben unberührt.
